Die Rechnung Ihres Lieferanten enthält drei Komponenten: Netznutzungsentgelte, Kosten für die Energie sowie Steuern und Gebühren.

 

In Luxemburg sind die Stromnetzentgelte für Verbraucher einer Spannungsebene gleich, unabhängig davon, an welches Netz Sie angeschlossen sind, und unabhängig von der Wahl des Anbieters. Da der Betrieb der Netze ein reguliertes Monopol ist, obliegt es dem ILR, Netznutzungsentgelte auf Vorschlag der Netzbetreiber zu genehmigen.

 

Die Erhöhung der Netznutzungsentgelte für 2023 ist im Wesentlichen auf die Änderung zweier Kostenpositionen für den Betrieb dieser Netze zurückzuführen.

 

Zum einen bildet Luxemburg mit Deutschland ein gemeinsames Marktgebiet für Strom. Luxemburg trägt somit zu den Kosten der Systemdienstleistungen bei, die es den Betreibern des Stromübertragungsnetzes im gemeinsamen Bereich ermöglichen, die Frequenz und die Spannung auf dem richtigen Niveau zu halten, Engpässe im Übertragungsnetz zu beheben und das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch zu halten, insbesondere durch die Bereitstellung und Aktivierung von Netzreserven und Regelenergie.
Die Kosten dieser Maßnahmen wurden im Herbst 2022 angesichts der Entwicklung der Anzahl der Eingriffe und des Preises der von den Reservekraftwerken benötigten Rohstoffe, insbesondere Kohle und Erdgas, auf fast 11 Milliarden Euro für das Gemeinschaftsgebiet geschätzt, wovon voraussichtlich ein Anteil von 129 Millionen Euro im Jahr 2023 durch luxemburgische Tarife abgedeckt werden (im Vergleich zu 15 Millionen Euro im Jahr 2022). Da diese Schätzungen Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe der Preise und der erforderlichen Reservemengen unterliegen, wird die Schätzung der Kosten für Systemdienstleistungen zu Lasten des Übertragungsnetzbetreibers im Sommer 2023 auf 69 Millionen Euro angepasst, durch eine zum 1. September 2023 in Kraft tretende Teilrücknahme der Tariferhöhung.

 

Zweitens verursacht jeder Stromtransport durch Wärmeabgabe Netzverluste, welche vom Netzbetreiber durch Strombezug am Großhandelsmarkt kompensiert werden müssen. Unter Berücksichtigung des Anstiegs der Großhandelsmarktpreise werden die Kosten für den Ausgleich von Netzverlusten für 2023 auf 52 Millionen Euro geschätzt (gegenüber 10 Millionen Euro im Jahr 2022).

 

Hervorzuheben ist auch, dass der Staat Maßnahmen zur Stabilisierung des Strompreises für Haushalte gegenüber 2022 umgesetzt hat. So ermöglicht das Gesetz vom 23. Dezember 2022 zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 1. August 2007 über die Organisation des Strommarktes die Einführung eines Negativbeitrags des Ausgleichsmechanismus für alle Stromverbraucher mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25.000 kWh. Dieser Beitrag wird vom Institut festgelegt und zum 1. September 2023 angepasst, um die Strompreise für die betroffenen Kunden stabil zu halten.